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CH-BL
§ 7g Polizeigesetz (PolG) - Voraussetzungen
Zuständigkeiten der Gemeinden - Gemeindepolizei
§ 7g PolG · Voraussetzungen
1. Die Übertragung der Kompetenz zur Führung einer Gemeindepolizei setzt voraus, dass
a. jede Angestellte und jeder Angestellte der Gemeindepolizei den eidgenössischen Fachausweis oder das Diplom «Polizist»/«Polizistin» oder «Grenzwächter»/«Grenzwächterin» oder ein Gleichwertigkeitszertifikat besitzt;
b. die Voraussetzungen für die Erhebung von Ordnungsbussen erfüllt sind (§ 7a).