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§ 7g Polizeigesetz (PolG) - Voraussetzungen

Zuständigkeiten der Gemeinden - Gemeindepolizei
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§ 7g PolG · Voraussetzungen

1. Die Übertragung der Kompetenz zur Führung einer Gemeindepolizei setzt voraus, dass

a. jede Angestellte und jeder Angestellte der Gemeindepolizei den eidgenössischen Fachausweis oder das Diplom «Polizist»/«Polizistin» oder «Grenzwächter»/«Grenzwächterin» oder ein Gleichwertigkeitszertifikat besitzt;

b. die Voraussetzungen für die Erhebung von Ordnungsbussen erfüllt sind (§ 7a).

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