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CH-BL
§ 7f Polizeigesetz (PolG) - Übertragung
Zuständigkeiten der Gemeinden - Gemeindepolizei
§ 7f PolG · Übertragung
1. Der Regierungsrat überträgt einer Gemeinde auf Gesuch hin die Kompetenz, eine Gemeindepolizei zu führen.
2. Die Gemeindepolizei ist zuständig für
a. die Wahrung der öffentlichen Ordnung gemäss § 6;
b. das Ordnungsbussenwesen gemäss den §§ 7-7e;
c. * die Kontrolle des fahrenden Verkehrs hinsichtlich der Widerhandlung gegen Strassenverkehrsvorschriften, die im Ordnungsbussenverfahren geahndet werden
1. auf Gemeindestrassen mit oder ohne Einsatz technischer Geräte;
2. * innerorts auf Kantonsstrassen ohne Einsatz technischer Geräte;
d. * die Ahndung des unbefugten Konsums von Betäubungsmitteln des Wirkungstyps Cannabis im Ordnungsbussenverfahren (Ziff. 8001 der Bussenliste 2 der Ordnungsbussenverordnung[8]).