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§ 56 Polizeigesetz (PolG) - Änderung des Gesetzes über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz)

Schluss- und Übergangsbestimmungen
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§ 56 PolG · Änderung des Gesetzes über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz)

1. Das Gesetz vom 28. Mai 1970 über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden wird wie folgt geändert: ...

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