700
PolGLPol
CH-BL
§ 55d Polizeigesetz (PolG) - Inkasso im Ausland
Schadenersatz, Kostenersatz, Gebühren, Inkasso
§ 55d PolG · Inkasso im Ausland
1. Die Polizei Basel-Landschaft kann das Inkasso bei Wohnsitz der Schuldnerschaft im Ausland an eine private Inkassostelle übertragen.