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§ 51a Polizeigesetz (PolG) - Begriffe

Rechte und Pflichten Privater
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§ 51a PolG · Begriffe

1. In diesem Gesetz gelten als

a. Sicherheitsdienstleistungen folgende Tätigkeiten, unter Vorbehalt von Abs. 2

1. * Türsteherdienste;

2. * ...

3. * Bewachungs- und Überwachungsdienste;

4. * Schutzdienste für Personen und Güter mit erhöhter Gefährdung;

5. * ...

6. * Sicherheitstransporte von Personen, Gütern oder Wertsachen;

7. * Detektivtätigkeiten;

8. * ...

9. * Effektenkontrollen bei Anlässen;

10. * Patrouillendienste im öffentlichen Raum.

b. * ...

c. * ...

2. Nicht darunter fallen Kontroll-, Aufsichts- und Verkehrsdienste von untergeordneter Bedeutung, namentlich Ticketkontrollen, Kassadienste, Besucherleitdienste und Besucherbetreuungsdienste.

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