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§ 51a Polizeigesetz (PolG) - Begriffe
Rechte und Pflichten Privater
§ 51a PolG · Begriffe
1. In diesem Gesetz gelten als
a. Sicherheitsdienstleistungen folgende Tätigkeiten, unter Vorbehalt von Abs. 2
1. * Türsteherdienste;
2. * ...
3. * Bewachungs- und Überwachungsdienste;
4. * Schutzdienste für Personen und Güter mit erhöhter Gefährdung;
5. * ...
6. * Sicherheitstransporte von Personen, Gütern oder Wertsachen;
7. * Detektivtätigkeiten;
8. * ...
9. * Effektenkontrollen bei Anlässen;
10. * Patrouillendienste im öffentlichen Raum.
b. * ...
c. * ...
2. Nicht darunter fallen Kontroll-, Aufsichts- und Verkehrsdienste von untergeordneter Bedeutung, namentlich Ticketkontrollen, Kassadienste, Besucherleitdienste und Besucherbetreuungsdienste.