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§ 47b Polizeigesetz (PolG) - Personal im Gefängnis

Polizeiliche Kompetenzen ausserhalb der Polizei Basel-Landschaft
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§ 47b PolG · Personal im Gefängnis

1. Die Mitarbeitenden in den Gefängnissen verfügen zur Erfüllung ihrer Aufgaben über folgende Befugnisse

a. Durchsuchung von Personen (§ 29);

b. Durchsuchung von beweglichen Sachen (§ 30);

c. Sicherstellung von beweglichen Sachen (§ 32);

d. Anwendung von Zwang (§§ 38-41).

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