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§ 3a Polizeigesetz (PolG) - Aufgaben der Gemeinden

Geltungsbereich, Allgemeiner Auftrag und Aufgaben
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§ 3a PolG · Aufgaben der Gemeinden

1. Die Gemeinden sind für die Wahrung der öffentlichen Ordnung zuständig (§ 6).

2. Die Gemeinden erfüllen zudem folgende Aufgaben, sofern ihr diese vom Regierungsrat übertragen sind

a. das Ordnungsbussenwesen im Strassenverkehr (§§ 7-7d);

b. das Gemeindepolizeiwesen (§§ 7e-7j).

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