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§ 37c Polizeigesetz (PolG) - Ausschreibung von Personen und Sachen zwecks verdeckter Registrierung

Legitimation, polizeiliche Massnahmen, polizeilicher Zwang und Rechtsschutz - Polizeiliche Massnahmen
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§ 37c PolG · Ausschreibung von Personen und Sachen zwecks verdeckter Registrierung

1. Die Polizei Basel-Landschaft kann Personen, Fahrzeuge, Wasserfahrzeuge, Luftfahrzeuge und Container im Sinne von Art. 33 und 34 der N-SIS-Verordnung zwecks verdeckter Registrierung und gezielter Kontrolle ausschreiben.

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