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§ 34 Polizeigesetz (PolG) - Herausgabe sichergestellter Sachen oder des Erlöses
Legitimation, polizeiliche Massnahmen, polizeilicher Zwang und Rechtsschutz - Polizeiliche Massnahmen
§ 34 PolG · Herausgabe sichergestellter Sachen oder des Erlöses
1. Sobald die Voraussetzungen für die Sicherstellung weggefallen sind, ist die Sache an die berechtigte Person herauszugeben.
2. Erheben mehrere Personen Anspruch auf die herauszugebende Sache oder ist die Berechtigung sonst zweifelhaft, gewährt die Polizei Basel-Landschaft den Ansprecherinnen und Ansprechern eine Frist zur Erwirkung eines richterlichen Entscheids auf Herausgabe.
3. Nach unbenutztem Ablauf der Frist wird die Verwahrung aufgehoben und die Sache jener Person zurückgegeben, bei der sie sichergestellt worden ist.
4. Sind die Sachen verwertet worden, so ist der Erlös herauszugeben.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (3)
810.2023.233 · bl (Art. 34 RPG)
Building Permit Denied Due to Failure to Assess Integration with Heritage Site
r/Moor/Ruch/ Tschannen [Hrsg.], Praxiskommentar RPG: Baubewilligung, Rechtsschutz und Verfahren, Zürich/Basel/Genf 2020, Rz 30 zu Art. 34 RPG). Diese Rechtslage gilt auch, wenn das ISOS in der Nutzungsplanung keine oder nur ungenügende Berücksichtigung gefunden hat. Dies
2007.7 · bl (Art. 34 Abs. 2 RPG)
Zoning Conformity of Farmhouse and Accessory Building
und Gemeinde zur Beschwerde berechtigt gegen Entscheide über die Zonenkonformität von Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen (Art. 34 Abs. 2 RPG). Es handelt sich dabei im Wesentlichen um ein abstraktes Beschwerderecht (WALDMANN/HÄNNI, a.a.O., Art. 34, Rz. 41). Immerhin ist
810.06.125 · bl (Art. 34 Abs. 2 RPG)
Neighbors' Standing Upheld in Zoning Appeal Over Agricultural Dwelling Permit
und Gemeinde zur Beschwerde berechtigt gegen Entscheide über die Zonenkonformität von Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen (Art. 34 Abs. 2 RPG). Es handelt sich dabei im Wesentlichen um ein abstraktes Beschwerderecht (WALDMANN/HÄNNI, a.a.O., Art. 34, Rz. 41). Immerhin ist