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§ 25 Polizeigesetz (PolG) - Polizeiliche Vorladung
Legitimation, polizeiliche Massnahmen, polizeilicher Zwang und Rechtsschutz - Polizeiliche Massnahmen
§ 25 PolG · Polizeiliche Vorladung
1. Die Polizei Basel-Landschaft kann eine Person schriftlich oder mündlich unter Angabe des Zwecks vorladen, wenn dies für die Durchführung einer Befragung oder erkennungsdienstlicher Massnahmen erforderlich ist.
2. Leistet eine Person einer Vorladung ohne hinreichenden Grund keine Folge und ist ihr Erscheinen auf der Polizeidienststelle unbedingt erforderlich, kann die Polizei Basel-Landschaft sie vorführen. In der Vorladung muss auf die Möglichkeit der Vorführung hingewiesen werden.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (6)
2021.07.14.vv.4 · bl (Art. 25 Abs. 2 RPG)
Municipality Fails to Block Federally Permitted Stable Extension
t (lit. b). Die übrigen Voraussetzungen des Bundesrechts und des kantonalen Rechts bleiben vorbehalten (Art. 22 Abs. 3 RPG). Nach Art. 25 Abs. 2 RPG ent- scheidet die zuständige kantonale Behörde bei allen Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen, ob sie zonenkonform sind oder ob fü
810.20.133 · bl (Art. 25 Abs. 2 RPG)
Stable Extension Permit Upheld in Agricultural Zone
t (lit. b). Die übrigen Voraussetzungen des Bundesrechts und des kantonalen Rechts bleiben vorbehalten (Art. 22 Abs. 3 RPG). Nach Art. 25 Abs. 2 RPG entscheidet die zuständige kantonale Behörde bei allen Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen, ob sie zonenkonform sind oder ob für
2019.05.15.vv.1 · bl (Art. 25 Abs. 1 RPG)
Court Blocks Development Over Neglected Historical Factory Buildings
dination zwischen dem Genehmigungs- und dem Rechtsmittelentscheid hergestellt wird, bleibt grundsätzlich den Kantonen überlassen (Art. 25 Abs. 1 RPG; BGE 135 II 22 E. 1.2.4 mit Hinweisen). Der Genehmigungsentscheid muss jedoch spätestens im Rahmen des Verfahrens vor der letzten
2014.09.03.vv.1 · bl (Art. 25 Abs. 1 RPG)
Hydroelectric concession overturned due to fragmented appeal process.
33 RPG so- mit in kantonales Organisations- und Verfahrensrecht ein, auch wenn die Ordnung von Zustän- digkeit von Verfahren nach Art. 25 Abs. 1 RPG grundsätzlich im Bereich der Raumplanung Sa- che der Kantone blieb. Art. 33 RPG stellt direkt und selbständig anwendbares Recht d
2007.7 · bl (Art. 25 Abs. 2 RPG)
Zoning Conformity of Farmhouse and Accessory Building
nicht zuständig gewesen wären. Im Ergebnis haben allerdings die BUD sowie der Regierungsrat § 117 RBG so angewendet, wie dies von Art. 25 Abs. 2 RPG bzw. der bundesgerichtlichen Rechtsprechung verlangt wird.* *Die von den Beschwerdegegnern gewählte Nutzungsart der Mutterku
810.06.125 · bl (Art. 25 Abs. 2 RPG)
Neighbors' Standing Upheld in Zoning Appeal Over Agricultural Dwelling Permit
nicht zuständig gewesen wären. Im Ergebnis haben allerdings die BUD sowie der Regierungsrat § 117 RBG so angewendet, wie dies von Art. 25 Abs. 2 RPG bzw. der bundesgerichtlichen Rechtsprechung verlangt wird. Die von den Beschwerdegegnern gewählte Nutzungsart der Mutterkuhhaltu