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§ 23 Polizeigesetz (PolG) - Erkennungsdienstliche Massnahmen

Legitimation, polizeiliche Massnahmen, polizeilicher Zwang und Rechtsschutz - Polizeiliche Massnahmen
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§ 23 PolG · Erkennungsdienstliche Massnahmen

1. Erkennungsdienstliche Massnahmen sind insbesondere

a. die Abnahme von Finger- und Handflächenabdrücken;

b. die Aufnahme von Photographien;

c. die Feststellung äusserer körperlicher Merkmale;

d. Messungen und Handschriftenproben.

2. Die Polizei Basel-Landschaft kann solche Massnahmen vornehmen

a. wenn die Feststellung der Identität auf andere Weise nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten möglich ist;

b. an Personen, die sich in Auslieferungshaft befinden, gerichtlich oder administrativ des Landes verwiesen sind oder gegen die eine Einreisesperre besteht;

c. wenn andere Gesetze erkennungsdienstliche Massnahmen vorsehen.

3. Für die Entnahme eines Wangenschleimhautabstrichs und die Erstellung eines DNA-Profils gilt die Schweizerische Strafprozessordnung[18] und das DNA-Profil-Gesetz[19].

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (5)

2023.02.08.vv.3 · bl (Art. 22 Abs. 3 und Art. 23 RPG)
Neighbors v. Building Authority: Zoning, Tree Preservation, and Environmental Impact Review
), liegen die Regelungsbefugnisse für Bauten innerhalb der Bauzonen grund- sätzlich bei den Kantonen bzw. bei den Gemeinden (vgl. Art. 22 Abs. 3 und Art. 23 RPG). Ihre Aufgabe ist es unter anderem, mit Massnahmen der Raumplanung die Siedlungsentwicklung nach innen zu lenken, unter Berücksi
2014.09.03.vv.2 · bl (Art. 23 RPG)
Building Permit Height Exception Dispute in Urban Renewal Zone
und des kantonalen Rechts bleiben vorbehalten (Art. 22 Abs. 2 RPG). Ausnahmen innerhalb der Bauzonen regelt das kantonale Recht (Art. 23 RPG). Das kan- tonale Recht sieht vor, dass die kantonalen und kommunalen Nutzungspläne Ausnahmerege- lungen vorsehen (§ 1 lit. e und
810.13.391 · bl (Art. 23 RPG)
Neighbor Objections to Building Permit Permit Exceptions Upheld
und des kantonalen Rechts bleiben vorbehalten (Art. 22 Abs. 2 RPG). Ausnahmen innerhalb der Bauzonen regelt das kantonale Recht (Art. 23 RPG). Das kantonale Recht sieht vor, dass die kantonalen und kommunalen Nutzungspläne Ausnahmeregelungen vorsehen (§ 1 lit. e und § 1
810.2008.60 · bl (Art. 23 RPG)
Swimming Pool in Agricultural Zone Ruled a Permissible Building
Bestimmung auch bei Bauvorhaben in der Landwirtschaftszone Geltung. Der von ihr in der Vernehmlassung vom 21. Mai 2008 angerufene Art. 23 RPG befasst sich lediglich mit Ausnahmen vom Grundsatz der Zonenkonformität bewilligungspflichtiger, innerhalb der Bauzone geplanter
copy.of.2008.30 · bl (Art. 23 RPG)
Agricultural Zone Swimming Pool Permit Case
Bestimmung auch bei Bauvorhaben in der Landwirtschaftszone Geltung. Der von ihr in der Vernehmlassung vom 21. Mai 2008 angerufene Art. 23 RPG befasst sich lediglich mit Ausnahmen vom Grundsatz der Zonenkonformität bewilligungspflichtiger, innerhalb der Bauzone geplanter