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§ 21 Polizeigesetz (PolG) - Polizeiliche Anhaltung zur Aufklärung einer Straftat
Legitimation, polizeiliche Massnahmen, polizeilicher Zwang und Rechtsschutz - Polizeiliche Massnahmen
§ 21 PolG · Polizeiliche Anhaltung zur Aufklärung einer Straftat
1. Für die polizeiliche Anhaltung im Interesse der Aufklärung einer Straftat gilt die Schweizerische Strafprozessordnung.
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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (32)
810.24.1 · bl (Art. 21 Abs. 2 RPG)
Tenants and Neighbors Lack Standing to Protect Anthroposophical Buildings
rische) Unter- schutzstellung ohne (stichhaltige) denkmalschutzrechtliche Begründung bzw. mit Verweis auf den nicht einschlägigen Art. 21 Abs. 2 RPG abgelehnt werde. Die Vorinstanz begnüge sich mit der pauschalen Begründung, dass das Granada-Übereinkommen nicht an die rechtsanw
810.2023.233 · bl (Art. 21 Abs. 2 RPG)
Building Permit Denied Due to Failure to Assess Integration with Heritage Site
nim-baubewilligungsverfahrennoch-eineinteressenabwaegung-vorgenommen-werden; letztmals besucht am 15. Mai 2024). **3.3.4.** Nach Art. 21 Abs. 2 RPG werden die Nutzungspläne überprüft und nötigenfalls angepasst, wenn sich die Verhältnisse erheblich geändert haben. Ein Zonenplan
810.23.95 · bl (Art. 21 Abs. 1 RPG)
Playground Permitted in Historic Village Core Zone
, Planungs-, Bau- und besonderes Umweltschutzrecht, 7. Auflage, Bern 2022, S. 215). Nutzungspläne sind für jedermann verbindlich (Art. 21 Abs. 1 RPG). Nach § 18 Abs. 1 RBG erlassen die Gemeinden für das ganze Gemeindegebiet Zonenvorschrif- ten, bestehend aus Zonenplänen und Zo
810.2023.38 · bl (Art. 21 Abs. 2 RPG)
Building Permit for Residential Properties Upheld
oweit die Unterschutzstellung von Biotopen die Änderung geltender Nutzungsplä- ne erfordert, müssen daher die Voraussetzungen von Art. 21 Abs. 2 RPG erfüllt sein (Urteil des Bundesgerichts 1C_555/2020 vom 16. August 2021 E. 6.1). Dabei ist in einem ersten Schritt zu prüfen, ob
810.2023.38 · bl (Art. 21 Abs. 2 RPG)
Appeal Dismissed: Building Permit Upheld Despite Claims of Historical Loss and Environmental Concerns
Soweit die Unterschutzstellung von Biotopen die Änderung geltender Nutzungspläne erfordert, müssen daher die Voraussetzungen von Art. 21 Abs. 2 RPG erfüllt sein (Urteil des Bundesgerichts 1C\_555/2020 vom 16. August 2021 E. 6.1). Dabei ist in einem ersten Schritt zu prüfen, ob
2023.02.15.vv.1 · bl (Art. 21 Abs. 2 RPG)
Zoning Freeze Upheld for Future Urban Planning
gszone wird somit vorausgesetzt, dass sich neue Verhältnisse ergeben haben. Damit wird dem Grundsatz der Planbeständigkeit gemäss Art. 21 Abs. 2 RPG auch beim Erlass der Planungszone genügend Rechnung getragen. Inwieweit die geänderten Verhältnisse eine Anpassung der Nutzungsor
2022.11.02.vv.1 · bl (Art. 21 Abs. 2 RPG)
Planning Authority Overturned for Undervaluing Historical Preservation
u können. Diese Auffassung trifft nicht zu, wie der Beschwerdeführer zutreffend einwendet. Der Grundsatz der Planbestän- digkeit (Art. 21 Abs. 2 RPG) gilt zwar für alle Nutzungspläne, sowohl für die Rahmennutzungs- pläne (Zonenpläne) als auch für die Sondernutzungspläne (KGE VV
2022.04.06.vv.2 · bl (Art. 21 Abs. 2 RPG. 7)
Citizens' Initiative Undermining Land-Use Plans Invalidated
sführungs- planung. Die ZSR-Mutation ʺSalina Rauricaʺ geniesse dagegen nach wie vor den Schutz der Planbeständigkeit im Sinne von Art. 21 Abs. 2 RPG. 7.1 Die Beschwerdeführer stellen sich in ihrer selber verfassten Beschwerdebegründung da- gegen auf den Standpunkt, dass der E
2020.06.10.vv.5 · bl (Art. 21 RPG)
Property Owners' Group v. Municipality Regarding Development Plan Delay
dessen 15 Jahren immer noch nicht bebaut werden kann und damit nicht baureif ist, da ein rechtskräftiger Quartierplan fehlt. Nach Art. 21 RPG sind Nutzungspläne zu überprüfen und nötigenfalls anzupassen, wenn sich die Verhältnisse erheblich geändert haben. Die Erheblichk
810.19.286 · bl (Art. 21 RPG)
Municipality Must Re-evaluate Undeveloped Residential Zone Planning
dessen 15 Jahren immer noch nicht bebaut werden kann und damit nicht baureif ist, da ein rechtskräftiger Quartierplan fehlt. Nach Art. 21 RPG sind Nutzungspläne zu überprüfen und nötigenfalls anzupassen, wenn sich die Verhältnisse erheblich geändert haben. Die Erheblichk
810.19.165 · bl (Art. 21 Abs. 2 RPG)
Zoning Ordinance Preserves Historic Townscape
reffen, die für die Änderung der geltenden Ordnung in Betracht fallen. Liegen keine erheblich geänderten Verhältnisse im Sinn von Art. 21 Abs. 2 RPG vor oder sprechen die Interessen der Rechtssicherheit und des Vertrauens in die Planbeständigkeit von vornherein gegen eine Plana
810.19.165 · bl (Art. 21 Abs. 2 RPG)
Zoning Freeze Lawful for Historic Village Preservation
reffen, die für die Änderung der geltenden Ordnung in Betracht fallen. Liegen keine erheblich geänderten Verhältnisse im Sinn von Art. 21 Abs. 2 RPG vor oder sprechen die Interessen der Rechtssicherheit und des Vertrauens in die Planbeständigkeit von vornherein gegen eine Plana
2019.03.27.vv.1 · bl (Art. 21 Abs. 2 RPG)
Property Owner v. Municipality: Contract to Rezone Invalid
rlicher Abstimmungsprozess räumlicher Tätigkeiten. Ändern sich die tat- sächlichen Verhältnisse, ist ein Nutzungsplan anzupassen (Art. 21 Abs. 2 RPG). Aus der dyna- mischen Natur von Planungen ergibt sich zusätzlich, dass die dauerhafte Zonenzuweisung durch Vertrag von Vornhere
2018.03.14.vv.4 · bl (Art. 21 Abs. 2 RPG)
Rezoning upheld due to public interest in reducing building land reserves.
vom 26. August 2015 E. 2.6 und 1C_365/2015 vom 9. Dezember 2015 E. 4.3.1 m.w.H.). 5.3 Ferner ist festzustellen, dass nach Art. 21 Abs. 2 RPG die Nutzungspläne überprüft und nötigenfalls angepasst werden, wenn sich die Verhältnisse wesentlich geändert haben. Einerseits k
810.17.147 · bl (Art. 21 Abs. 2 RPG)
Rezoning from Residential to Agricultural Upheld Due to Public Interest in Land Use
/2014 vom 26. August 2015 E. 2.6 und 1C\_365/2015 vom 9. Dezember 2015 E. 4.3.1 m.w.H.). 5.3 Ferner ist festzustellen, dass nach Art. 21 Abs. 2 RPG die Nutzungspläne überprüft und nötigenfalls angepasst werden, wenn sich die Verhältnisse wesentlich geändert haben. Einerseits k