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§ 17 Polizeigesetz (PolG) - Störerprinzip

Grundsätze des polizeilichen Handelns
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§ 17 PolG · Störerprinzip

1. Polizeiliches Handeln richtet sich gegen diejenige Person, die unmittelbar die öffentliche Sicherheit oder Ordnung stört, gefährdet oder die für das Verhalten einer dritten Person verantwortlich ist, welches zu einer Störung oder Gefährdung führt.

2. Geht eine Störung oder Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung unmittelbar von einem Tier oder einer Sache aus, richtet sich das polizeiliche Handeln gegen diejenige Person, die als Eigentümer oder Eigentümerin oder aus einem anderen Grund die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Tier oder die Sache ausübt.

3. Das polizeiliche Handeln kann sich gegen andere als in Abs. 1 und 2 erwähnte Personen richten, wenn

a. eine erhebliche Störung oder eine unmittelbar drohende, erhebliche Gefahr abzuwehren ist und

b. Massnahmen gegen die pflichtigen Personen gemäss den Abs. 1 und 2 nicht rechtzeitig möglich oder erfolgversprechend sind und

c. die anderen Personen ohne erhebliche eigene Gefährdung und ohne jede Verletzung höherwertiger Pflichten in Anspruch genommen werden können.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (11)

810.2023.233 · bl (Art. 17 Abs. 1 RPG)
Building Permit Denied Due to Failure to Assess Integration with Heritage Site
ndesinventare auf diese Weise Eingang in die Nutzungsplanung (Art. 14 ff. RPG), insbesondere in die Ausscheidung von Schutzzonen (Art. 17 Abs. 1 RPG) und in die Anordnung von anderen Schutzmassnahmen (Art. 17 Abs. 2 RPG). Dementsprechend wird – wie in der E. 3.2.2 hiervor ausge
810.2023.38 · bl (Art. 17 Abs. 1 RPG)
Building Permit for Residential Properties Upheld
die Gemeinde das "Haus Kaelin" unter Schutz gestellt haben. Insbesondere wurden weder grundeigentümerverbindliche Schutz- zonen (Art. 17 Abs. 1 RPG; § 29 Abs. 1 und 2 RBG; § 6 DHG; § 16 ZRS) ausgeschieden noch wurden andere Schutzmassnahmen (Art. 17 Abs. 2 RPG; § 29 Abs. 3 RBG
810.2023.38 · bl (Art. 17 Abs. 1 RPG)
Appeal Dismissed: Building Permit Upheld Despite Claims of Historical Loss and Environmental Concerns
h die Gemeinde das "Haus Kaelin" unter Schutz gestellt haben. Insbesondere wurden weder grundeigentümerverbindliche Schutz-zonen (Art. 17 Abs. 1 RPG; § 29 Abs. 1 und 2 RBG; § 6 DHG; § 16 ZRS) ausgeschieden noch wurden andere Schutzmassnahmen (Art. 17 Abs. 2 RPG; § 29 Abs. 3 RBG
2020.02.19.vv.3 · bl (Art. 17 RPG)
Municipality Zoning Revision Challenged Over Nature Protection
tung übereinstimmend bei den Kantonen. Unbestritten ist, dass der Richt- und Nutzungspla- nung, insbesondere den Schutzzonen nach Art. 17 RPG, und der Koordination zwischen Nut- zungsplanung und Biotopschutz grosse Beachtung zu schenken ist (vgl. FAHRLÄNDER, a.a.O., N 9
810.19.94 · bl (Art. 17 RPG)
Zoning Appeal: Natural Site Protections Partially Overturned
eutung übereinstimmend bei den Kantonen. Unbestritten ist, dass der Richt- und Nutzungsplanung, insbesondere den Schutzzonen nach Art. 17 RPG, und der Koordination zwischen Nutzungsplanung und Biotopschutz grosse Beachtung zu schenken ist (vgl. Fahrländer, a.a.O., N 9 zu
810.18.153 · bl (Art. 15 - 17 RPG)
Municipality Zoning Plan for Landscape Area: Residential Use and Protection Zones Litigation
ne Wohnnutzung mit den bundesrechtlichen Regeln des RPG verträgt. 3.8 Das Bundesrecht definiert drei allgemeine Zonenarten (vgl. Art. 15 - 17 RPG). Die Kantone können jedoch unter der Voraussetzung, dass sie den Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet wahren, weit
2018.11.07.vv.3 · bl (Art. 17 RPG)
Building Permit Upheld Despite Zoning and Roof Design Claims
n setzen (ELOI JEANNERAT, in: Aemisegger/ Moor/Ruch/Tschannen [Hrsg.], Praxiskommentar RPG: Nutzungsplanung, Zürich 2016, N 88 zu Art. 17 RPG). Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung steht den Gemeinden bei der Ausle- gung und Handhabung von Ästhetikklauseln regelmässig
810.17.347 · bl (Art. 17 RPG)
Municipality Zoning Regulation and Heritage Building Aesthetic Standards Appeal Dismissed
en setzen (Eloi Jeannerat, in: Aemisegger/Moor/Ruch/Tschannen [Hrsg.], Praxiskommentar RPG: Nutzungsplanung, Zürich 2016, N 88 zu Art. 17 RPG). Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung steht den Gemeinden bei der Auslegung und Handhabung von Ästhetikklauseln regelmässig e
2017.11.29.vv.4 · bl (Art. 17 RPG)
Municipality's Forest Land-Use Plan Overturned for Violating Federal Laws
einer Nutzungszone einer Rodungsbewilligung. Davon ausgenommen ist die Zuordnung von Wald in eine (überlagernde) Schutzzone nach Art. 17 RPG, sofern das Schutzziel mit der Walderhaltung in Einklang steht (vgl. Art. 4 lit. b der Verordnung über den Wald [WaV] vom 30. Nov
810.2007.457 · bl (Art. 17 RPG)
Golf Course Approval Overturned Due to Insufficient Environmental and Land-Use Review
te von regionaler und lokaler Bedeutung) geeignete Schutzmassnahmen wie beispielsweise das Festlegen von Schutzzonen im Sinne von Art. 17 RPG anordnen (Rausch/Marti/Griffel, a.a.O., Rz. 574). Art. 18 Abs. 1 NHG statuiert, dass dem Aussterben einheimischer Tier- und Pflan
copy.of.2008.6 · bl (Art. 17 RPG)
Government Golf Course Approval Overturned for Insufficient Environmental Review
te von regionaler und lokaler Bedeutung) geeignete Schutzmassnahmen wie beispielsweise das Festlegen von Schutzzonen im Sinne von Art. 17 RPG anordnen (Rausch/Marti/Griffel, a.a.O., Rz. 574). Art. 18 Abs. 1 NHG statuiert, dass dem Aussterben einheimischer Tier- und Pflan