700.21
LAFIS
CH-BL
§ 2 Verordnung über das Lage- und Führungsinformationssystem LAFIS - Datenzugriff
§ 2 Verordnung über das Lage- und Führungsinformationssystem LAFIS · Datenzugriff
1. Der Online-Zugriff auf LAFIS umfasst folgende Daten
a. die laufend erfassten Ereignismeldungen in einem Journal, welche sich aus den Meldungen, Pendenzen und Entscheidungen der Einsatzkräfte am Ereignisort, aus den Entscheidungen der Einsatzleitung sowie aus den von der Einsatzleitung gestützt auf § 44a Polizeigesetz zur Aufgabenerfüllung erforderlichen beigezogenen Personen- und Sachdaten ergeben;
b. die Koordination der im Ereignisfall eingesetzten Mittel;
c. die Karte mit der Lagedarstellung der Probleme und Mittel;
d. Anhänge wie Pläne, Fotos usw.