700.17
VTIPVPTI
CH-BL
Art. 6 Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen über die Harmonisierung und die gemeinsame Bereitstellung der Polizeitechnik und -informatik in der Schweiz (PTI-Vereinbarung, VPTI) - Strategische Versammlung
Körperschaft PTI Schweiz
Art. 6 PTI-Vereinbarung, VPTI · Strategische Versammlung
1. Die strategische Versammlung ist das oberste Organ von PTI Schweiz.
2. Ihre Mitglieder sind die kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren, deren Kantone Parteien dieser Vereinbarung sind, die Vorsteherin oder der Vorsteher des EJPD sowie die Präsidentin oder der Präsident der Konferenz der Städtischen Sicherheitsdirektorinnen und -direktoren (KSSD).
3. Die strategische Versammlung wählt ihre Präsidentin oder ihren Präsidenten und die Vizepräsidentin oder den Vizepräsidenten.