700.13
CH-BL
Art. 41 Konkordat über Errichtung und Betrieb einer interkantonalen Polizeischule Hitzkirch - Ausbildung Dritter
Abschnitt Zusammenarbeit und Verhältnis zu Dritten
Art. 41 Konkordat über Errichtung und Betrieb einer interkantonalen Polizeischule Hitzkirch · Ausbildung Dritter
1. Die Konkordatsbehörde kann, soweit die Kapazität der Schule dies erlaubt, die Zulassung von weiteren, nicht den Konkordatsmitgliedern angehörenden Personen ermöglichen.
2. Es besteht kein Anspruch auf Aufnahme.