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700.13 CH-BL

Art. 41 Konkordat über Errichtung und Betrieb einer interkantonalen Polizeischule Hitzkirch - Ausbildung Dritter

Abschnitt Zusammenarbeit und Verhältnis zu Dritten
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Art. 41 Konkordat über Errichtung und Betrieb einer interkantonalen Polizeischule Hitzkirch · Ausbildung Dritter

1. Die Konkordatsbehörde kann, soweit die Kapazität der Schule dies erlaubt, die Zulassung von weiteren, nicht den Konkordatsmitgliedern angehörenden Personen ermöglichen.

2. Es besteht kein Anspruch auf Aufnahme.

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