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700.13 CH-BL

Art. 40 Konkordat über Errichtung und Betrieb einer interkantonalen Polizeischule Hitzkirch - Zusammenarbeit mit Bildungsinstitutionen

Abschnitt Zusammenarbeit und Verhältnis zu Dritten
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Art. 40 Konkordat über Errichtung und Betrieb einer interkantonalen Polizeischule Hitzkirch · Zusammenarbeit mit Bildungsinstitutionen

1. Die IPH kann mit Ausbildungsinstitutionen des In- und Auslands zusammenarbeiten.

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