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700.13 CH-BL

Art. 37 Konkordat über Errichtung und Betrieb einer interkantonalen Polizeischule Hitzkirch

Abschnitt Anwendbares Recht
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Art. 37 Konkordat über Errichtung und Betrieb einer interkantonalen Polizeischule Hitzkirch

1. Publikationen der Schule erfolgen in allen amtlichen Publikationsorganen der Konkordatsmitglieder.

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