700.13
CH-BL
Art. 33 Konkordat über Errichtung und Betrieb einer interkantonalen Polizeischule Hitzkirch - Rechtliche Stellung der Weiterzubildenden
Abschnitt Auszubildende
Art. 33 Konkordat über Errichtung und Betrieb einer interkantonalen Polizeischule Hitzkirch · Rechtliche Stellung der Weiterzubildenden
1. Die Art. 29 bis 31 gelten analog auch für die Weiterbildung.