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700.13 CH-BL

Art. 3 Konkordat über Errichtung und Betrieb einer interkantonalen Polizeischule Hitzkirch - Führung der Schule

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Art. 3 Konkordat über Errichtung und Betrieb einer interkantonalen Polizeischule Hitzkirch · Führung der Schule

1. Die IPH wird nach den Grundsätzen der Kunden-, Leistungs- und Wirkungsorientierung geführt.

2. Die IPH wird mit einem Leistungsauftrag der Konkordatsbehörde an den Schulrat zuhanden der Schuldirektion geführt. Die Konkordatsbehörde erteilt Leistungsaufträge mit vierjähriger Verbindlichkeit.

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