700.13
CH-BL
Art. 3 Konkordat über Errichtung und Betrieb einer interkantonalen Polizeischule Hitzkirch - Führung der Schule
Abschnitt Allgemeines
Art. 3 Konkordat über Errichtung und Betrieb einer interkantonalen Polizeischule Hitzkirch · Führung der Schule
1. Die IPH wird nach den Grundsätzen der Kunden-, Leistungs- und Wirkungsorientierung geführt.
2. Die IPH wird mit einem Leistungsauftrag der Konkordatsbehörde an den Schulrat zuhanden der Schuldirektion geführt. Die Konkordatsbehörde erteilt Leistungsaufträge mit vierjähriger Verbindlichkeit.