700.13
CH-BL
Art. 28 Konkordat über Errichtung und Betrieb einer interkantonalen Polizeischule Hitzkirch - Zulassung
Abschnitt Auszubildende
Art. 28 Konkordat über Errichtung und Betrieb einer interkantonalen Polizeischule Hitzkirch · Zulassung
1. Bewerbungsverfahren und Anstellung der Auszubildenden erfolgen durch die Konkordatsmitglieder.
2. Der Schulrat erstellt ein gemeinsames Anforderungsprofil.