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700.13 CH-BL

Art. 28 Konkordat über Errichtung und Betrieb einer interkantonalen Polizeischule Hitzkirch - Zulassung

Abschnitt Auszubildende
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Art. 28 Konkordat über Errichtung und Betrieb einer interkantonalen Polizeischule Hitzkirch · Zulassung

1. Bewerbungsverfahren und Anstellung der Auszubildenden erfolgen durch die Konkordatsmitglieder.

2. Der Schulrat erstellt ein gemeinsames Anforderungsprofil.

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