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700.13 CH-BL

Art. 21 Konkordat über Errichtung und Betrieb einer interkantonalen Polizeischule Hitzkirch

Abschnitt Sonderleistungen des Standortkantons
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Art. 21 Konkordat über Errichtung und Betrieb einer interkantonalen Polizeischule Hitzkirch

1. Der Kanton Luzern als Standortkanton erbringt zugunsten der IPH folgende Sonderleistungen

a. Der Kanton Luzern errichtet auf seinen für den Schulbetrieb erforderlichen Liegenschaften in Hitzkirch ein selbständiges und dauerndes Baurecht und überträgt dieses auf die IPH. Das Baurecht ist nach Ablauf der gesetzlichen Maximaldauer auf Begehren der IPH zu deren Gunsten zu erneuern. Die Kosten der Errichtung, Eintragung und Übertragung gehen zu Lasten des Kantons Luzern. Die IPH entrichtet dem Kanton Luzern zum Zeitpunkt der Aufnahme des Schulbetriebs einen einmaligen Baurechtszins von Fr. 20 Mio. Die Heimfallentschädigung beträgt 1/3 des Verkehrswerts im Zeitpunkt des Heimfalls. Der Kanton Luzern haftet für nach Übertragung auftretende versteckte Mängel während fünf Jahren. Weiteres regeln die Konkordatsbehörde und der Kanton Luzern im Baurechtsvertrag.

b. Der Kanton Luzern verpflichtet sich, für die Absicherung der notwendigen Rechte zu Gunsten der IPH auf den Liegenschaften Dritter besorgt zu sein. Die Absicherung hat soweit möglich dinglich zu erfolgen und es ist für alle nicht ausschliesslich polizeilich nutzbare Infrastruktur eine angemessene Heimfallentschädigung vorzusehen.

c. Auf Begehren der IPH übernimmt der Kanton Luzern bei Bautätigkeiten der Schule auf deren Rechnung die Funktion und Verantwortung eines Bauherrn.

d. Für die Aufbauphase der IPH stellt der Kanton Luzern die notwendigen Räumlichkeiten kostenlos zur Verfügung.

e. Der Kanton Luzern gewährt der IPH ab Inkrafttreten des Konkordats ein zinsloses Darlehen im Betrag von Fr. 7 Mio., das spätestens nach Ablauf von 10 Jahren seit Aufnahme des Schulbetriebs zurückzubezahlen ist.

f. Der Kanton Luzern befreit die IPH von allen Kantons- und Gemeindesteuern. Ausgenommen sind gewinnorientierte Tätigkeiten zugunsten Dritter.

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