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700.13 CH-BL

Art. 19 Konkordat über Errichtung und Betrieb einer interkantonalen Polizeischule Hitzkirch - Entscheidverfahren

Abschnitt Organisation - Unabhängige Rekurskommission
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Art. 19 Konkordat über Errichtung und Betrieb einer interkantonalen Polizeischule Hitzkirch · Entscheidverfahren

1. Die Rekurskommission hat ihren Sitz in Hitzkirch.

2. Die Rekurskommission ist beschlussfähig, wenn mindestens drei stimmberechtigte Mitglieder an der Sitzung teilnehmen.

3. Enthält weder dieses Konkordat noch das Schulstatut eine besondere Regelung, so gilt das Verwaltungsverfahrensrecht des Kantons Luzern analog.

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