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700.13 CH-BL

Art. 15 Konkordat über Errichtung und Betrieb einer interkantonalen Polizeischule Hitzkirch - Organisation

Abschnitt Organisation - Interparlamentarische Geschäftsprüfungskommission
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Art. 15 Konkordat über Errichtung und Betrieb einer interkantonalen Polizeischule Hitzkirch · Organisation

1. Die interparlamentarische Geschäftsprüfungskommission konstitutiert sich selbst und erlässt ein Geschäftsreglement. Sie kann aus ihrer Mitte Ausschüsse bilden.

2. Die Entschädigung der Mitglieder ist Sache der entsendenden Konkordatsmitglieder.

3. Das Sekretariat wird von der Schule zur Verfügung gestellt.

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