Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
700.13 CH-BL

Art. 14 Konkordat über Errichtung und Betrieb einer interkantonalen Polizeischule Hitzkirch - Stellung und Zusammensetzung

Abschnitt Organisation - Interparlamentarische Geschäftsprüfungskommission
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Art. 14 Konkordat über Errichtung und Betrieb einer interkantonalen Polizeischule Hitzkirch · Stellung und Zusammensetzung

1. Die Legislativen der Konkordatsmitglieder bestellen aus dem Kreis ihrer Mitglieder eine interparlamentarische Geschäftsprüfungskommission.

2. Jedes Konkordatsmitglied hat Anspruch auf zwei Sitze in der interparlamentarischen Geschäftsprüfungskommission.

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