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700.13 CH-BL

Art. 10 Konkordat über Errichtung und Betrieb einer interkantonalen Polizeischule Hitzkirch - Stellung und Zusammensetzung

Abschnitt Organisation - Schulrat
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Art. 10 Konkordat über Errichtung und Betrieb einer interkantonalen Polizeischule Hitzkirch · Stellung und Zusammensetzung

1. Der Schulrat ist die oberste operative Schulbehörde.

2. Der Schulrat besteht aus einem Vertreter oder einer Vertreterin pro Konkordatsmitglied sowie der Schuldirektorin oder dem Schuldirektor. Die Konkordatsmitglieder entsenden in der Regel die Kommandantinnen oder Kommandanten ihrer Kantons- bzw. Stadtpolizeikorps.

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