700.11
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CH-BL
§ 22 Verordnung zum Polizeigesetz (Polizeiverordnung, PolV) - Rückerstattung der Grundausbildungskosten
Rechte und Pflichten der Mitarbeitenden
§ 22 Polizeiverordnung, PolV · Rückerstattung der Grundausbildungskosten
1. Wird das Arbeitsverhältnis während der Grundausbildung oder innert 2 Jahren seit deren Abschluss aufgelöst, entstehen folgende Rückzahlungsverpflichtungen
a. * während der 2-jährigen Grundausbildung werden pro absolviertem Monat CHF 1'000.- in Rechnung gestellt;
b. * im 1. und 2. Dienstjahr nach Berufsabschluss reduziert sich der Rückforderungsbetrag um monatlich CHF 1'000.-.
c. * ...
2. Die Anstellungsbehörde kann bei speziellen Umständen der Arbeitsvertragsauflösung, insbesondere bei gesundheitlichen Gründen, den Rückzahlungsbetrag reduzieren oder darauf verzichten.
3. ...