700.11
PolVOrdPolRDP
CH-BL
§ 16 Verordnung zum Polizeigesetz (Polizeiverordnung, PolV) - Körperliche Leistungsfähigkeit
Rechte und Pflichten der Mitarbeitenden
§ 16 Polizeiverordnung, PolV · Körperliche Leistungsfähigkeit
1. Die Mitarbeitenden der Polizei Basel-Landschaft sind verantwortlich dafür, ihren dienstlichen Aufgaben physisch gewachsen zu sein.
2. ...