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§ 16 Verordnung zum Polizeigesetz (Polizeiverordnung, PolV) - Körperliche Leistungsfähigkeit

Rechte und Pflichten der Mitarbeitenden
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§ 16 Polizeiverordnung, PolV · Körperliche Leistungsfähigkeit

1. Die Mitarbeitenden der Polizei Basel-Landschaft sind verantwortlich dafür, ihren dienstlichen Aufgaben physisch gewachsen zu sein.

2. ...

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