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691.11 CH-BL

§ 9 Verordnung über die Allgemeine Weiterbildung Basel-Landschaft (AWeBiV BL) - Förderung des Erwerbs und der Erhaltung von Grundkompetenzen Erwachsener

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§ 9 AWeBiV BL · Förderung des Erwerbs und der Erhaltung von Grundkompetenzen Erwachsener

1. Grundkompetenzen Erwachsener sind Voraussetzung für die Teilhabe an Bildung, für das lebenslange Lernen sowie für die Arbeitsmarktfähigkeit. Sie umfassen gemäss Art. 13 Abs. 1 WeBiG grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten in den folgenden Bereichen

a. * Lesen, Schreiben und mündliche Ausdrucksfähigkeit in einer Landessprache (Deutsch);

b. Grundkenntnisse der Mathematik;

c. Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien.

2. Die kantonale Förderung des Erwerbs und Erhalts von Grundkompetenzen Erwachsener erfolgt auf der Grundlage

a. nationaler Ziele gemäss Art. 8 der WeBiV;

b. * des Förderprogramms Grundkompetenzen und der Programmvereinbarung bzw. Leistungsvereinbarung mit dem Bund;

c. * ...

3. Die kantonale Unterstützung umfasst

a. die subsidiäre kantonale Förderung auf der Grundlage des Förderprogramms Grundkompetenzen;

b. die Qualitätssicherung und -entwicklung;

c. * die Koordination der direktionsübergreifenden Zusammenarbeit und der Angebote.

4. Die Förderung des Erwerbs und Erhalts von Grundkompetenzen Erwachsener ist mit anderen Kantonen, insbesondere dem Kanton Basel-Stadt, im Rahmen der bundesrechtlichen Vorgaben koordiniert.

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