689.12
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CH-BL
§ 3 Verordnung über die Gebühren für die Höhere Fachschule ICT (HF ICT) - Übergangsbestimmungen
§ 3 Verordnung über die Gebühren für die Höhere Fachschule ICT (HF ICT) · Übergangsbestimmungen
1. Diese Verordnung gilt für Studierende, die per Schuljahr 2019/2020 oder später in die HF-ICT eintreten.
2. Für Studierende, die vor dem Schuljahr 2019/2020 in die HF-ICT eingetreten sind, gilt die Schulordnung für die Höhere Fachschule ICT (HF-ICT) vom 9. Juli 2002 in der Version vom 1. August 2014.