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§ 2 Verordnung über die Gebühren für die Höhere Fachschule ICT (HF ICT) - Schulgeld und Gebühren

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§ 2 Verordnung über die Gebühren für die Höhere Fachschule ICT (HF ICT) · Schulgeld und Gebühren

1. Folgende Schulgelder und Gebühren werden erhoben

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | a. | Schulgeld für Einwohnerinnen und Einwohner eines der Interkantonalen [Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der höheren Fachschulen](https://bl.clex.ch/data/649.612/de) vom 22. März 2012[[2]](#enumeration_itemtext_content_fn_621656_2_2_c) (HFSV) angehörenden Kantons pro Semester | | CHF 2'950.-; |

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | b. | Schulgeld für die übrigen Studierenden pro Semester | | CHF 5'950.-. |

2. Das Schulgeld ist für das ganze Semester geschuldet.

3. Die Kosten für Lehrmittel und Unterrichtsunterlagen tragen die Studierenden selber.

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