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688.222 CH-BL

Art. 27 Reglement der GDK für die interkantonale Prüfung von Osteopathinnen und Osteopathen in der Schweiz - Inkrafttreten

Schluss- und Übergangsbestimmungen
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Art. 27 Reglement der GDK für die interkantonale Prüfung von Osteopathinnen und Osteopathen in der Schweiz · Inkrafttreten

1. Dieses Reglement tritt am 1. Januar 2007 in Kraft.

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