Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
688.221 RAKASRKCRS CH-BL

Art. 4 Reglement des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK) über die Anerkennung kantonaler Ausbildungsabschlüsse (RAKA) - Kompensation kürzerer Ausbildungszeit

Anerkennungsvoraussetzungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (13 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 4 RAKA · Kompensation kürzerer Ausbildungszeit

1. Kürzere Ausbildungszeit muss durch entsprechende Berufserfahrung kompensiert worden sein.

← Art. 3 RAKA Reglement des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK) über die Anerkennung kantonaler Ausbildungsabschlüsse (RAKA) Art. 5 RAKA →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →