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Art. 13 Reglement des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK) über die Anerkennung kantonaler Ausbildungsabschlüsse (RAKA) - Inkrafttreten

Rechtspflege
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Art. 13 RAKA · Inkrafttreten

1. Dieses Reglement wurde am 9. Dezember 1998 vom Zentralkomitee des Schweizerischen Roten Kreuzes erlassen und tritt am 1. Juli 1999 in Kraft.

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