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687.13 CH-BL

§ 15 Verordnung über die Berufsschule für Pflege

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§ 15 Verordnung über die Berufsschule für Pflege

1. Die Regierungsratsverordnung vom 17. Juni 1986 über die Ausbildungsstätten für die Berufe im Gesundheitswesen wird aufgehoben.

2. Diese Verordnung tritt am 1. Mai 1996 in Kraft.

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