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687.12 CH-BL

§ 11 Regierungsratsverordnung über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung der hauswirtschaftlichen Angestellten im Kollektivhaushalt (Spital) - Prüfungsfächer und Prüfungsdauer

Lehrabschlussprüfung
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§ 11 Regierungsratsverordnung über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung der hauswirtschaftlichen Angestellten im Kollektivhaushalt (Spital) · Prüfungsfächer und Prüfungsdauer

1. Die Prüfung erfolgt in folgenden Fächern

a. Hausdienst während zirka 2 1/4 Stunden,

b. Verpflegung während zirka 2 1/4 Stunden,

c. Werken und Gestalten während zirka 2 1/4 Stunden,

d. Berufskenntnisse während zirka 1 1/4 Stunden.

2. Die Prüfung kann auf 1 1/2 Tage verteilt werden, wobei die beiden Prüfungstage höchstens 2 Wochen auseinanderliegen dürfen.

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