687.12
CH-BL
§ 11 Regierungsratsverordnung über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung der hauswirtschaftlichen Angestellten im Kollektivhaushalt (Spital) - Prüfungsfächer und Prüfungsdauer
Lehrabschlussprüfung
§ 11 Regierungsratsverordnung über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung der hauswirtschaftlichen Angestellten im Kollektivhaushalt (Spital) · Prüfungsfächer und Prüfungsdauer
1. Die Prüfung erfolgt in folgenden Fächern
a. Hausdienst während zirka 2 1/4 Stunden,
b. Verpflegung während zirka 2 1/4 Stunden,
c. Werken und Gestalten während zirka 2 1/4 Stunden,
d. Berufskenntnisse während zirka 1 1/4 Stunden.
2. Die Prüfung kann auf 1 1/2 Tage verteilt werden, wobei die beiden Prüfungstage höchstens 2 Wochen auseinanderliegen dürfen.
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