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686.14 CH-BL

§ 9 Verordnung über die land- und hauswirtschaftliche Weiterbildung und Beratung sowie die Führung einer Tagungsstätte am Ebenrain - Öffentlichkeitsarbeit

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§ 9 Verordnung über die land- und hauswirtschaftliche Weiterbildung und Beratung sowie die Führung einer Tagungsstätte am Ebenrain · Öffentlichkeitsarbeit

1. Der Ebenrain kann in Absprache mit der VGD Informationsveranstaltungen im Themenbereich Land- und Hauswirtschaft, die der gesamten Bevölkerung zugänglich sind, durchführen oder unterstützen.

2. Er führt regelmässig Anlässe für die Öffentlichkeit durch, um über ein aktuelles Thema zu orientieren.

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