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686.14 CH-BL

§ 8 Verordnung über die land- und hauswirtschaftliche Weiterbildung und Beratung sowie die Führung einer Tagungsstätte am Ebenrain - Vermietung von Räumen

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§ 8 Verordnung über die land- und hauswirtschaftliche Weiterbildung und Beratung sowie die Führung einer Tagungsstätte am Ebenrain · Vermietung von Räumen

1. Der Ebenrain kann Räume, die im Zentrum Ebenrain vorübergehend nicht benutzt werden, weitervermieten.

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