686.14
CH-BL
§ 7 Verordnung über die land- und hauswirtschaftliche Weiterbildung und Beratung sowie die Führung einer Tagungsstätte am Ebenrain - Betriebshaushalt
§ 7 Verordnung über die land- und hauswirtschaftliche Weiterbildung und Beratung sowie die Führung einer Tagungsstätte am Ebenrain · Betriebshaushalt
1. Der Ebenrain bietet Verpflegung an für
a. die Schülerinnen und Schüler;
b. die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Weiterbildungskursen und Veranstaltungen;
c. weitere Gäste, die die Räumlichkeiten des Ebenrains nutzen.
2. Der Ebenrain legt die Preise für die Verpflegung so fest, dass die Kosten für den Einkauf der Nahrungs- und Reinigungsmittel und für das Personal im Wesentlichen gedeckt sind. Es kann die Preise für einzelne Benutzerkategorien, insbesondere für die Schülerinnen und Schüler in der Grundausbildung, zu einem speziellen Tarif ansetzen.
3. Der Ebenrain bietet auf Anfrage hin externe Unterkunft für Schülerinnen und Schüler sowie Referentinnen und Referenten an.