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CH-BL
§ 5 Verordnung über die land- und hauswirtschaftliche Weiterbildung und Beratung sowie die Führung einer Tagungsstätte am Ebenrain - Gebühren für die Beratung und Dienstleistung
§ 5 Verordnung über die land- und hauswirtschaftliche Weiterbildung und Beratung sowie die Führung einer Tagungsstätte am Ebenrain · Gebühren für die Beratung und Dienstleistung
1. Die Gebühren betragen
a. CHF 120.- pro Stunde für Personen, die mehrheitlich nicht in der Landwirtschaft tätig sind;
b. CHF 50.- pro Stunde für die Landwirtschaft;
c. CHF 1.50 pro km Fahrdistanz, maximal CHF 30.-.
2. Telefonische Auskünfte sind in der Regel kostenlos.
3. Für Beratungen und Dienstleistungen, die sich nicht an einzelne Personen richten, kann der Ebenrain pauschale Abgeltungen mit den Organisationen vereinbaren.