686.14
CH-BL
§ 4 Verordnung über die land- und hauswirtschaftliche Weiterbildung und Beratung sowie die Führung einer Tagungsstätte am Ebenrain - Bedingungen und Gebühren für die Weiterbildungskurse und öffentlichen Veranstaltungen
§ 4 Verordnung über die land- und hauswirtschaftliche Weiterbildung und Beratung sowie die Führung einer Tagungsstätte am Ebenrain · Bedingungen und Gebühren für die Weiterbildungskurse und öffentlichen Veranstaltungen
1. Weiterbildungskurse werden nur durchgeführt, wenn mindestens 10 Personen teilnehmen. Der Ebenrain kann Ausnahmen bewilligen.
2. Die Gebühren richten sich nach dem Gesamtaufwand aller Kurse abzüglich eines Beitrags des Kantons.
3. Der Ebenrain legt die Gebühren für die einzelnen Kurse fest.
4. Öffentliche Informationsveranstaltungen sind in der Regel kostenlos.