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686.14 CH-BL

§ 10 Verordnung über die land- und hauswirtschaftliche Weiterbildung und Beratung sowie die Führung einer Tagungsstätte am Ebenrain - Inkrafttreten

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§ 10 Verordnung über die land- und hauswirtschaftliche Weiterbildung und Beratung sowie die Führung einer Tagungsstätte am Ebenrain · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. August 2010 in Kraft.

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