686.14
CH-BL
§ 10 Verordnung über die land- und hauswirtschaftliche Weiterbildung und Beratung sowie die Führung einer Tagungsstätte am Ebenrain - Inkrafttreten
§ 10 Verordnung über die land- und hauswirtschaftliche Weiterbildung und Beratung sowie die Führung einer Tagungsstätte am Ebenrain · Inkrafttreten
1. Diese Verordnung tritt am 1. August 2010 in Kraft.