684.12
CH-BL
§ 4 Vertrag zwischen aprentas und dem Kanton Basel-Landschaft über die Führung einer Berufsfachschule - Kündigung
§ 4 Vertrag zwischen aprentas und dem Kanton Basel-Landschaft über die Führung einer Berufsfachschule · Kündigung
1. Dieser Vertrag kann mit einer Kündigungsfrist von einem Jahr jeweils auf das Schuljahresende gekündigt werden.
2. Ausbildungen, die im Zeitpunkt der Kündigung andauern bzw. begonnen haben, können ordnungsgemäss beendet werden.
3. Die Vertragsparteien bleiben für diesen Zeitraum gemäss den Bestimmungen dieses Vertrages gegenseitig leistungsverpflichtet.