683.21
CH-BL
§ 6 Vertrag zwischen dem Kaufmännischen Verband Baselland und dem Kanton Basel-Landschaft über die Führung der Schulen des Kaufmännischen Verbands Baselland - Kündigung
§ 6 Vertrag zwischen dem Kaufmännischen Verband Baselland und dem Kanton Basel-Landschaft über die Führung der Schulen des Kaufmännischen Verbands Baselland · Kündigung
1. Dieser Vertrag kann mit einer Kündigungsfrist von 1 Jahr jeweils auf das Schuljahresende gekündigt werden.
2. Ausbildungen, die im Zeitpunkt der Kündigung andauern bzw. begonnen haben, können ordnungsgemäss beendet werden.
3. Die Vertragsparteien bleiben für diesen Zeitraum gemäss den Bestimmungen dieses Vertrages gegenseitig leistungsverpflichtet.
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Zweck
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