683.21
CH-BL
§ 2 Vertrag zwischen dem Kaufmännischen Verband Baselland und dem Kanton Basel-Landschaft über die Führung der Schulen des Kaufmännischen Verbands Baselland - Bildungsangebot
§ 2 Vertrag zwischen dem Kaufmännischen Verband Baselland und dem Kanton Basel-Landschaft über die Führung der Schulen des Kaufmännischen Verbands Baselland · Bildungsangebot
1. Der KV BL ist mit der Führung
a. von kaufmännischen Berufsfachschulen (Berufsfachschulunterricht in der dual und schulisch organisierten Grundbildung einschliesslich Berufsmaturitätsschule I und II sowie Nachholbildung),
b. einer Berufsfachschule für Berufe des Detailhandels (Berufsfachschulunterricht in der dual organisierten Grundbildung),
c. * von Brückenangeboten beauftragt,
d. * ...
2. Der KV BL untersteht dabei den bundesgesetzlichen und kantonalgesetzlichen Bestimmungen und Ausführungserlassen.
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Zweck
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