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683.21 CH-BL

§ 2 Vertrag zwischen dem Kaufmännischen Verband Baselland und dem Kanton Basel-Landschaft über die Führung der Schulen des Kaufmännischen Verbands Baselland - Bildungsangebot

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§ 2 Vertrag zwischen dem Kaufmännischen Verband Baselland und dem Kanton Basel-Landschaft über die Führung der Schulen des Kaufmännischen Verbands Baselland · Bildungsangebot

1. Der KV BL ist mit der Führung

a. von kaufmännischen Berufsfachschulen (Berufsfachschulunterricht in der dual und schulisch organisierten Grundbildung einschliesslich Berufsmaturitätsschule I und II sowie Nachholbildung),

b. einer Berufsfachschule für Berufe des Detailhandels (Berufsfachschulunterricht in der dual organisierten Grundbildung),

c. * von Brückenangeboten beauftragt,

d. * ...

2. Der KV BL untersteht dabei den bundesgesetzlichen und kantonalgesetzlichen Bestimmungen und Ausführungserlassen.

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