Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
683.21 CH-BL

§ 1 Vertrag zwischen dem Kaufmännischen Verband Baselland und dem Kanton Basel-Landschaft über die Führung der Schulen des Kaufmännischen Verbands Baselland - Zweck

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (7 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 1 Vertrag zwischen dem Kaufmännischen Verband Baselland und dem Kanton Basel-Landschaft über die Führung der Schulen des Kaufmännischen Verbands Baselland · Zweck

1. Der Kanton Basel-Landschaft überträgt dem KV BL die schulische Ausbildung der Grundbildung in kaufmännischen und Detailhandelsberufen. Er wird auf Grundlage dieses Vertrags mit der Führung des in § 2 aufgeführten Bildungsangebots beauftragt.

Zweck § 2 Vertrag zwischen dem Kaufmännischen Verband Baselland und dem Kanton Basel-Landschaft über die Führung der Schulen des Kaufmännischen Verbands Baselland →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →