683.21
CH-BL
§ 1 Vertrag zwischen dem Kaufmännischen Verband Baselland und dem Kanton Basel-Landschaft über die Führung der Schulen des Kaufmännischen Verbands Baselland - Zweck
§ 1 Vertrag zwischen dem Kaufmännischen Verband Baselland und dem Kanton Basel-Landschaft über die Führung der Schulen des Kaufmännischen Verbands Baselland · Zweck
1. Der Kanton Basel-Landschaft überträgt dem KV BL die schulische Ausbildung der Grundbildung in kaufmännischen und Detailhandelsberufen. Er wird auf Grundlage dieses Vertrags mit der Führung des in § 2 aufgeführten Bildungsangebots beauftragt.