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681.16 CH-BL

§ 4 Verordnung über die Organisation und Durchführung der Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung (Prüfungsverordnung) - Termine für die Qualifikationsverfahren

Allgemeine Bestimmungen
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§ 4 Prüfungsverordnung · Termine für die Qualifikationsverfahren

1. Die Qualifikationsverfahren finden in der Regel zwischen 1. April und 15. Juni statt. Die Durchführungsdaten sind mit den Berufsmaturitätsprüfungen zu koordinieren.

2. Die Standortbestimmungen zur Feststellung des betrieblichen Ausbildungsstandes finden jeweils gegen Ende der 1. Hälfte der beruflichen Grundbildung statt.

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