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681.16 CH-BL

§ 19 Verordnung über die Organisation und Durchführung der Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung (Prüfungsverordnung) - Aufhebung bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
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§ 19 Prüfungsverordnung · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Die Verordnung vom 30. Januar 2001 über die Organisation und Durchführung der gewerblich industriellen Lehrabschluss- und Zwischenprüfungen und über den Abschluss der Anlehren (Prüfungsverordnung) wird aufgehoben.

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