681.11
CH-BL
§ 74 Verordnung für die Berufsbildung - Aufhebung bisherigen Rechts
Schlussbestimmungen
§ 74 Verordnung für die Berufsbildung · Aufhebung bisherigen Rechts
1. Die Verordnung für die Berufsbildung vom 13. Mai 2003 wird aufgehoben.