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681.11 CH-BL

§ 74 Verordnung für die Berufsbildung - Aufhebung bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
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§ 74 Verordnung für die Berufsbildung · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Die Verordnung für die Berufsbildung vom 13. Mai 2003 wird aufgehoben.

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