Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
681.11 CH-BL

§ 73 Verordnung für die Berufsbildung - Kostenberechnung für Angebote des Kantons

Förderung der beruflichen Erwachsenenbildung
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§ 73 Verordnung für die Berufsbildung · Kostenberechnung für Angebote des Kantons

1. Die Angebote der Fort- und Weiterbildung der vom Kanton getragenen Schulen und Institutionen dürfen private Anbieter nicht in ungerechtfertigter Weise konkurrenzieren.

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